Das Personal ist im polnischen oder deutschen Unternehmen angestellt, in der deutschen Sozialversicherung versichert und erhält den garantierten Mindestlohn. Ab dem 01.05.2011 haben die EU-Bürger der osteuropäischen Länder völlige Niederlassungsfreiheit und können in Deutschland ohne die Beschränkungen des früheren Entsendegesetzes Arbeitsverträge schließen.