In dem Vertrag über die Betreuung ist der Umfang der von unseren polnischen, bulgarischen und ukrainischen Betreuungskräften zu erledigenden Arbeiten festgelegt. Allerdings lassen sich die anfallenden Arbeiten im Haushalt und bei der Grundpflege nicht immer bis in das letzte Detail bestimmen. Deshalb zeigen wir bei den nicht im Vertrag aufgeführten, aber im weitesten Sinne zum Tätigkeitsbereich gehörenden Arbeiten Kulanz, sofern diese Inanspruchnahme unseres Personals nicht deren Versicherungsschutz aufhebt. Im Zweifelsfall ist eine Rücksprache auf unserer Hotline angeraten. Wenn der Betreuungsumfang sich nach Vertragsabschluss ändern sollte, werden wir den Vertragsinhalt der veränderten Situation anpassen.