Unsere polnischen, bulgarischen und ukrainischen Betreuungskräfte verfügen über eine Krankenversicherung, die Ihnen eine Behandlung durch einen vor Ort niedergelassenen deutschen Arzt ermöglicht. Bei Ausfall oder Ansteckungsgefahr, die eine Erfüllung des Betreuungsvertrages nicht gewährleisten, erfolgt ein sofortiger Wechsel der Betreuerin / des Betreuers.